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Bebauungsplan; geschoßbezogene Höhenbeschränkungen; Dächer; Aufbauten; Dachgeschoß

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese und R. Klaushoferbbl 2008/9bbl 2008, 29 Heft 1 v. 15.2.2008

§ 33 sbg ROG 1998

§ 24 sbg BauTG

Sind nach dem Bebauungsplan nicht mehr als 5 (Voll-) Geschoße zulässig, sind weitere Aufbauten für eine Dachwohnung mit Terrasse auch dann unzulässig, wenn es sich dabei - zB wegen der Dachform (Flachdach) - um kein Dachgeschoß (iSd § 24 sbg BauTG) handeln sollte.

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