§ 2 KanalanschlussgebVO der Stadtgemeinde Innsbruck; § 20 tir BauO 1974
Für die Berechnung der Baumasse (hier: im Zusammenhang mit der Kanalanschlussgebühr) ist entscheidend, ob Geschoße umbaut sind.
VwGH 20.3.2007, 2004/17/0209
§ 2 KanalanschlussgebVO der Stadtgemeinde Innsbruck; § 20 tir BauO 1974
Für die Berechnung der Baumasse (hier: im Zusammenhang mit der Kanalanschlussgebühr) ist entscheidend, ob Geschoße umbaut sind.
VwGH 20.3.2007, 2004/17/0209