§§ 2 Abs 2 Z 6, 16 Abs 1 bis 3 sbg BauPolG
Ein unterirdischer Einbau mit einer Gesamtfläche von 33 m2 kann schon auf Grund seiner Größe keine baubewilligungsfreie „Gerätehütte für die Straßenerhaltung“ sein.
VwGH 30.5.2007, 2005/06/0359
§§ 2 Abs 2 Z 6, 16 Abs 1 bis 3 sbg BauPolG
Ein unterirdischer Einbau mit einer Gesamtfläche von 33 m2 kann schon auf Grund seiner Größe keine baubewilligungsfreie „Gerätehütte für die Straßenerhaltung“ sein.
VwGH 30.5.2007, 2005/06/0359