§ 31 Abs 5 oö BauO 1994
§ 31 Abs 5 oö BauO gewährt nur bei Neuerrichtungen Einwendungen gegen heranrückende Wohnbauten, nicht aber auch bei sonstigen, wenn auch substantiellen Baumaßnahmen (hier: Umbau).
VwGH 21.5.2007, 2004/05/0236
§ 31 Abs 5 oö BauO 1994
§ 31 Abs 5 oö BauO gewährt nur bei Neuerrichtungen Einwendungen gegen heranrückende Wohnbauten, nicht aber auch bei sonstigen, wenn auch substantiellen Baumaßnahmen (hier: Umbau).
VwGH 21.5.2007, 2004/05/0236