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Befristete Baubewilligung; baupolizeilicher Beseitigungsauftrag

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/114bbl 2007, 150 Heft 4 v. 20.8.2007

§ 16 Abs 3 sbg BauPolG

Eine befristet bewilligte bauliche Anlage stellt nach Ablauf der Frist eine ohne Baubewilligung ausgeführte bauliche Anlage dar.

VwGH 17.4.2007, 2005/06/0351

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