§ 16 Abs 3 sbg BauPolG
Eine befristet bewilligte bauliche Anlage stellt nach Ablauf der Frist eine ohne Baubewilligung ausgeführte bauliche Anlage dar.
VwGH 17.4.2007, 2005/06/0351
§ 16 Abs 3 sbg BauPolG
Eine befristet bewilligte bauliche Anlage stellt nach Ablauf der Frist eine ohne Baubewilligung ausgeführte bauliche Anlage dar.
VwGH 17.4.2007, 2005/06/0351