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Baubehördliche Abstandsnachsicht; Geltungsdauer

RechtsprechungÖffentliches RechtBearbeitet von K. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/113bbl 2007, 150 Heft 4 v. 20.8.2007

§ 25 Abs 8 sbg BGG

Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung von Mindestabständen erlischt - im Unterschied zur Baubewilligung - nicht, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit einer Bauführung begonnen wird.

VwGH 27.3.2007, 2003/06/0077

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