§ 25 Abs 8 sbg BGG
Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung von Mindestabständen erlischt - im Unterschied zur Baubewilligung - nicht, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit einer Bauführung begonnen wird.
VwGH 27.3.2007, 2003/06/0077
§ 25 Abs 8 sbg BGG
Eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung von Mindestabständen erlischt - im Unterschied zur Baubewilligung - nicht, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist mit einer Bauführung begonnen wird.
VwGH 27.3.2007, 2003/06/0077