§ 484 ABGB
Die eigenmächtige, wenn auch relativ geringfügige Verlegung der bisherigen Wegtrasse durch den Servitutsberechtigten stellt eine unzulässige Erweiterung der Servitut dar.
OGH 27.3.2007, 1 Ob 48/07a
§ 484 ABGB
Die eigenmächtige, wenn auch relativ geringfügige Verlegung der bisherigen Wegtrasse durch den Servitutsberechtigten stellt eine unzulässige Erweiterung der Servitut dar.
OGH 27.3.2007, 1 Ob 48/07a