§ 2 Abs 1 NWG
Dem unentgeltlichen Erwerber steht der Anspruch auf Einräumung eines Notwegs zu, wenn er die Liegenschaft im guten Glauben erwarb, dass die Einräumung des Notwegs auch von seinem Rechtsvorgänger durchgesetzt hätte werden können.
OGH 29.3.2007, 3 Ob 278/06p