Es wird angenommen, dass sich noch ca 15.000 Fliegerbomben-Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg im Erdreich befinden. Von ihnen können nicht unerhebliche Gefahren für Menschen, aber auch das Eigentum (zB von benachbarten Grund- und Hauseigentümern) ausgehen. Die vorliegende, in vier Teile gegliederte Untersuchung*) versucht damit einhergehende Rechtsfragen aus raumordnungs- und baurechtlicher (Teil 1 - bbl 4/2007 = in diesem Heft), gewerberechtlicher (Teil 2) sowie zivilrechtlicher Sicht (Teil 3 - bbl 5/2007) darzustellen. Abschließend soll der Frage nach der Kostentragung für Sondierung und Bergung von Fliegerbomben-Blindgängern nachgegangen werden (Teil 4 - bbl 6/2007).