§ 10 Abs 1 lit b krnt BauO 1996; § 13b Abs 2 2. und 3. Satz WEG; § 24 Abs 1 2. Satz WEG 2002
Die Zustimmung der Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss im Zeitpunkt der Entscheidung über die Baubewilligung liquid vorliegen.
§ 10 Abs 1 lit b krnt BauO 1996; § 13b Abs 2 2. und 3. Satz WEG; § 24 Abs 1 2. Satz WEG 2002
Die Zustimmung der Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss im Zeitpunkt der Entscheidung über die Baubewilligung liquid vorliegen.