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Bebauungsvorschriften; unwesentliche Abweichungen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2007/91bbl 2007, 113 Heft 3 v. 15.6.2007

§§ 69 Abs 1 und 2, 81 Abs 1 und 2 wr BauO

Jede Abweichung von den Bebauungsvorschriften ist daraufhin zu prüfen ob sie wesentlich ist.

Eine Abweichung um 1 m bzw 1,33 m bei einer erlaubten Gebäudehöhe von 18 m ist unwesentlich.

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