§§ 69 Abs 1 und 2, 81 Abs 1 und 2 wr BauO
Jede Abweichung von den Bebauungsvorschriften ist daraufhin zu prüfen ob sie wesentlich ist.
Eine Abweichung um 1 m bzw 1,33 m bei einer erlaubten Gebäudehöhe von 18 m ist unwesentlich.
§§ 69 Abs 1 und 2, 81 Abs 1 und 2 wr BauO
Jede Abweichung von den Bebauungsvorschriften ist daraufhin zu prüfen ob sie wesentlich ist.
Eine Abweichung um 1 m bzw 1,33 m bei einer erlaubten Gebäudehöhe von 18 m ist unwesentlich.