§ 69 Abs 1 lit c wr BauO
Für die Einbeziehung bestimmter Dachbodenräume in einen Wohnungsverband reicht ein Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer nicht aus, um das Zustimmungserfordernis zu erfüllen.
VwGH 30.1.2007, 2004/05/0189
§ 69 Abs 1 lit c wr BauO
Für die Einbeziehung bestimmter Dachbodenräume in einen Wohnungsverband reicht ein Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer nicht aus, um das Zustimmungserfordernis zu erfüllen.
VwGH 30.1.2007, 2004/05/0189