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Planender Baumeister; Sachverständigenhaftung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2007/101bbl 2007, 119 Heft 3 v. 15.6.2007

§ 1299 ABGB

Wer eine Planungsleistung übernimmt, unterliegt dem besonderen Haftungsmaßstab des Sachverständigen ohne Rücksicht darauf, ob ihm die Qualifikation eines Architekten oder eines Baumeisters zukommt.

OGH 20.12.2006, 9 Ob 98/06m

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