§ 13 stmk BauG 1995
Beim erforderlichen Mindestabstand zwischen Gebäuden ist auf den rechtmäßigen Bestand abzustellen.
VwGH 21.2.2007, 2003/06/0064
§ 13 stmk BauG 1995
Beim erforderlichen Mindestabstand zwischen Gebäuden ist auf den rechtmäßigen Bestand abzustellen.
VwGH 21.2.2007, 2003/06/0064