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Begriff „geschlossenes Baugebiet“; Verbesserungsauftrag, Frist; Zusatzbelege

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2007/72bbl 2007, 102 Heft 3 v. 15.6.2007

§§ 3 Abs 3, 12 Abs 4 krnt BauO 1996; §§ 8 Abs 2, 10 krnt NSchG 2002; § 3 Abs 3 krnt GPlG 1995

Der in § 12 Abs 4 krnt BauO enthaltene Verweis auf § 10 krnt NSchG 2002 erfasst sämtliche davon betroffenen Ausnahmen von Verboten.

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