Die Bauordnung für Wien (WBO) wurde im Jahr 2006 durch zwei Novellen geändert. Die 1. Novelle (wr LGBl 10/2006) dient im Wesentlichen der Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und 2003/105/EG zur Änderung der EU-RL 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen sowie der Neudefinition des Hochhausbegriffes. Durch die 2. Novelle (wr LGBl 61/2006) erfolgt eine Neufassung der Bestimmungen über die so genannte „Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen“. Im Folgenden werden die Schwerpunkte der beiden Novellen dargestellt.