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Ermittlung der Gebäudehöhe; Gebäudefront; Stiegenhaus

RechtsprechungÖffentliches RechtK. Giese, R. Klaushoferbbl 2007/40bbl 2007, 56 Heft 2 v. 16.4.2007

§ 52 nö BauO 1996; § 71 nö BauTV 1997

Auch ein nicht als Vorbau ausgebildetes Stiegenhaus, das die Gebäudefront überragt, ist nicht in die Ermittlung der Gebäudehöhe einzubeziehen,wenn die Belichtung der Hauptfenster eines benachbarten Gebäudes dadurch nicht beeinträchtigt wird.

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