§ 54 nö BauO 1996
Die Feststellung auffallender Abweichungen betreffend die Gebäudehöhe erfordert eine begründete Festlegung des Bezugsbereiches sowie eine Auflistung der erhobenen Gebäudehöhen.
VwGH 18.12.2006, 2004/05/0208
§ 54 nö BauO 1996
Die Feststellung auffallender Abweichungen betreffend die Gebäudehöhe erfordert eine begründete Festlegung des Bezugsbereiches sowie eine Auflistung der erhobenen Gebäudehöhen.
VwGH 18.12.2006, 2004/05/0208