§ 81 Abs 4 und 6 wr BauO
Darf der höchste Punkt des Daches nicht höher als 4,50 m über der angeführten Gebäudehöhe liegen, folgt daraus, dass der Winkel der Dachneigung von 45 Grad nicht voll ausgeschöpft werden kann.
VwGH 18.12.2007, 2005/05/0073
§ 81 Abs 4 und 6 wr BauO
Darf der höchste Punkt des Daches nicht höher als 4,50 m über der angeführten Gebäudehöhe liegen, folgt daraus, dass der Winkel der Dachneigung von 45 Grad nicht voll ausgeschöpft werden kann.
VwGH 18.12.2007, 2005/05/0073