§§ 6 Abs 9, 7 vlbg BauG 1972
Weist ein Grundstück bereits eine zweckmäßige Bebauung auf (hier: Einfamilienhaus mit Garage und drei weiteren Kfz-Abstellplätzen), ist eine Abstandsnachsicht für die Errichtung eines weiteren Carports unzulässig.
§§ 6 Abs 9, 7 vlbg BauG 1972
Weist ein Grundstück bereits eine zweckmäßige Bebauung auf (hier: Einfamilienhaus mit Garage und drei weiteren Kfz-Abstellplätzen), ist eine Abstandsnachsicht für die Errichtung eines weiteren Carports unzulässig.