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Heranrückende Wohnbebauung; Diskothek; Beweislastumkehr; Nachweispflichten des Anlageninhabers

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/139bbl 2006, 192 Heft 5 v. 13.10.2006

§ 31 Abs 5 oö BauO 1994

Den Nachweis, dass Immissionen einer rechtskräftig genehmigten Betriebsanlage den maßgeblichen Grenzwert (hier: von 50 dB) überschreiten und einen „heranrückenden Wohnbau“ beeinträchtigen werden, hat der benachbarte Betriebsanlageninhaber zu erbringen (zB durch Vorlage einer „Hörprobe“).

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