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Grundbücherlich eingetragene Unterlassungspflichten; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/138bbl 2006, 192 Heft 5 v. 13.10.2006

§ 31 Abs 4 oö BauO 1994

Mit dem Vorbringen, im Grundbuch sei zu Lasten des Baugrundstückes eine Verpflichtung der Unterlassung von Neu-, Zu- und Umbauten eingetragen, wird kein subjektiv-öffentliches Nachbarrecht geltend gemacht.

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