vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abweichungen von der Baubewilligung; verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; unmittelbarer Täter

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/153bbl 2006, 197 Heft 5 v. 13.10.2006

§§ 124 Abs 1, 125 Abs 1 lit a und Abs 4, 135 Abs 1 wr BauO

Wurde vom Bauherrn ein Bauführer bestellt, ist bei Abweichungen von der Baubewilligung der Bauführer und nicht der Bauherr als unmittelbarer Täter verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte