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Vorliegen wesentlicher Umstände; Widerruf des Vergabeverfahrens

RechtsprechungVergaberechtbbl 2006/130bbl 2006, 162 Heft 4 v. 8.8.2006

§ 105 Abs 2 Z 3 BVergG 2002

Bei Vorliegen wesentlicher Änderungen der für das Vergabeverfahren wesentlichen Umstände hat ein besonnener Auftraggeber das Vergabeverfahren zu widerrufen.

VwGH 29.3.2006, 2006/04/0019

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