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Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich; Grünland; keine Verfassungswidrigkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/37bbl 2006, 62 Heft 2 v. 19.4.2006

§ 54 nö BauO 1996

Die Beschränkung der Regelungen für Gebiete ohne Bebauungsplan auf den Baulandbereich ist nicht verfassungswidrig, weil eine Normierung zum Zweck der Wahrung entsprechender Nachbarrechte typischerweise nur für diesen Bereich, nicht hingegen für das Grünland erforderlich ist.

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