Aufhebung
§§ 97, 98, 99, 100, 101, 129 Abs 10 wr BauO; Art III wr BauO; wr BauO 1883
Die Bestimmungen über die Standsicherheit und Fundierung von Bauten sind nicht unmittelbar auf Bauten anwendbar, die bereits bei Inkrafttreten der wr BauO bestanden.