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Feststellungsbegehren hinsichtlich zukünftiger Schadenseintritte

RechtsprechungZivilrechtbbl 2006/54bbl 2006, 70 Heft 2 v. 19.4.2006

§ 228 ZPO

Dem Feststellungsbegehren kann durch eine Feststellung in der Richtung der Boden entzogen werden, dass weitere Schäden aus dem schädigenden Ereignis (hier: unsachgemäß verlegte Rohrleitungen) nicht mehr zu erwarten sind; bleibt jedoch die Möglichkeit offen, dass das schädigende Ereignis einen künftigen Schadenseintritt verursachen könnte, dann kann dem Geschädigten ein Feststellungsinteresse nicht abgesprochen werden.

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