§ 1336 ABGB; § 7 KSchG
Das Reugeld kann nicht unter den tatsächlichen Schaden herabgesetzt werden.
OGH 6.10.2005, 2 Ob 85/05x
§ 1336 ABGB; § 7 KSchG
Das Reugeld kann nicht unter den tatsächlichen Schaden herabgesetzt werden.
OGH 6.10.2005, 2 Ob 85/05x