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Mindestabstände; Unterschreitung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/1bbl 2006, 20 Heft 1 v. 15.2.2006

§§ 4 Abs 2, 9 krnt Bauvorschriften

Bei einer Verringerung der Tiefe von Abstandsflächen gem § 9 krnt BauV sind die abstandsrelevanten Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke auch dann zu prüfen, wenn für die Nachbargrundstücke Baulinien und damit abstandsspezifische Festlegungen im Bebauungsplan getroffen wurden (§ 4 Abs 2 krnt BauV).

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