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Kanaleinmündungsabgaben; Ergänzungsabgaben; Festlegung, verordnungsrechtliche

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2006/2bbl 2006, 20 Heft 1 v. 15.2.2006

§ 2 Abs 3 nö KanalG 1977

Der Prozentsatz einer Kanaleinmündungsabgabe anlässlich der Umgestaltung einer Kanalanlage (Ergänzungsabgabe) ist in der Kanalabgabenordnung der Gemeinde festzulegen.

Die Ergänzungsabgabe darf nicht ohne verordnungsrechtliche Grundlage vorgeschrieben werden.

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