§§ 61, 75 GBG; § 78 AußStrG
Aufgrund des am 1.1.2005 in Kraft getretenen neuen AußStrG hat der aus Anlass eines Streitverfahrens in einem Rechtsmittelverfahren gegen die antragsgemäße Bewilligung der Klagsanmerkung siegreiche Beklagte Anspruch auf Rekurskostenersatz.