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Unverbücherte Servitut; Liegenschaftserwerb durch Zuschlag

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/179bbl 2005, 252 Heft 6 v. 15.12.2005

§§ 480, 1500 ABGB

Der Ersteher einer zwangsversteigerten Liegenschaft hat offenkundige, aber nicht verbücherte und in den Versteigerungsbedingungen nicht angeführte Dienstbarkeiten nach Maßgabe ihres durch den Begründungsakt - vollendete Ersitzung oder Schaffung der Offenkundigkeit, nicht hingegen auch wegen § 480 ABGB durch Vertrag - geschaffenen Ranges ohne oder in Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.

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