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Änderung von Bauplätzen und bebauten Grundstücken

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/175bbl 2005, 250 Heft 6 v. 15.12.2005

§ 9 oö BauO 1994; § 94 GBG

Eine Baufläche (Bauarea) mit eigener Grundstücksnummer und das sie umschließende Grundstück desselben Eigentümers sind für die Frage der Bewilligungspflicht gem § 9 Abs 1 oö BauO als Einheit zu betrachten.

OGH 21.6.2005, 5 Ob 135/05x

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