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Heranrückende Wohnbebauung; Begriff „unbebaute Grundstücke“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/162bbl 2005, 244 Heft 6 v. 15.12.2005

§ 31 Abs 5 oö BauO 1994

Ein Grundstück ist als „unbebaut“ anzusehen, wenn es bisher keine in Bezug auf die relevanten Immissionen sensible Bebauung aufwies.

VwGH 28.6.2005, 2003/05/0017

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