§ 31 Abs 5 oö BauO 1994
Ein Grundstück ist als „unbebaut“ anzusehen, wenn es bisher keine in Bezug auf die relevanten Immissionen sensible Bebauung aufwies.
VwGH 28.6.2005, 2003/05/0017
§ 31 Abs 5 oö BauO 1994
Ein Grundstück ist als „unbebaut“ anzusehen, wenn es bisher keine in Bezug auf die relevanten Immissionen sensible Bebauung aufwies.
VwGH 28.6.2005, 2003/05/0017