§ 481 ABGB; § 12 GBG
Fehlt eine genaue Bezeichnung der räumlichen Grenzen der Grunddienstbarkeit, so ist die diesbezügliche Beschränkung zumindest grundbuchsrechtlich nicht wirksam.
OGH 14.12.2004, 1 Ob 28/04f
§ 481 ABGB; § 12 GBG
Fehlt eine genaue Bezeichnung der räumlichen Grenzen der Grunddienstbarkeit, so ist die diesbezügliche Beschränkung zumindest grundbuchsrechtlich nicht wirksam.
OGH 14.12.2004, 1 Ob 28/04f