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Zahlungsannahme; Vorbehalt

RechtsprechungZivilrechtbbl 2005/97bbl 2005, 132 Heft 3 v. 1.6.2005

Pkt 5.29.2 Önorm 2110

Ein begründeter Vorbehalt gem Pkt 5.29.2 Ö-Norm 2110 liegt jedenfalls dann vor, wenn der Auftragnehmer innerhalb der 3-monatigen Frist die Korrekturen der von ihr gestellten Rechnung durch die Auftraggeberin für falsch erklärt und nach ­einem Gespräch zwischen den Streitteilen die dann noch strittigen Beträge neuerlich detailliert in Rechnung stellt.

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