Pkt 5.29.2 Önorm 2110
Ein begründeter Vorbehalt gem Pkt 5.29.2 Ö-Norm 2110 liegt jedenfalls dann vor, wenn der Auftragnehmer innerhalb der 3-monatigen Frist die Korrekturen der von ihr gestellten Rechnung durch die Auftraggeberin für falsch erklärt und nach einem Gespräch zwischen den Streitteilen die dann noch strittigen Beträge neuerlich detailliert in Rechnung stellt.