Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO
Das Kriterium der Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit im Wohnsitzstaat des Verbrauchers trifft schon beim ersten grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäft zu.
OGH 4.10.2004, 2 Ob 206/04i
Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO
Das Kriterium der Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit im Wohnsitzstaat des Verbrauchers trifft schon beim ersten grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäft zu.
OGH 4.10.2004, 2 Ob 206/04i