Abweisung
§ 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG 1995; § 79 GewO 1994
Dem benachbarten gewerblichen Betriebsanlageninhaber kommt kein Recht auf „gegenseitige Immissionsfreiheit“ zu, sondern nur auf Berücksichtigung seiner (gewerbe-) rechtlichen Interessen.
Abweisung
§ 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG 1995; § 79 GewO 1994
Dem benachbarten gewerblichen Betriebsanlageninhaber kommt kein Recht auf „gegenseitige Immissionsfreiheit“ zu, sondern nur auf Berücksichtigung seiner (gewerbe-) rechtlichen Interessen.