§ 1311 ABGB; § 1 AHG; §§ 1 ff sbg ROG 1998
Zweck der raumordnungsrechtlichen Vorschriften ist es, den nur einmal vorhandenen Grund und Boden optimal für die verschiedenen Bedürfnisse und Zielsetzungen zu nutzen und den Lebensraum von Pflanzen, Tieren und Menschen zu schützen.