§§ 1, 4 wr GaragenG; §§ 81, 82 wr BauO
Eine unmittelbar an der Liegenschaftsgrenze verlaufende Außenwand einer Garage stellt keine Einfriedung, sondern ein Gebäudeteil dar.
VwGH 9.11.2004, 2003/05/0143
§§ 1, 4 wr GaragenG; §§ 81, 82 wr BauO
Eine unmittelbar an der Liegenschaftsgrenze verlaufende Außenwand einer Garage stellt keine Einfriedung, sondern ein Gebäudeteil dar.
VwGH 9.11.2004, 2003/05/0143