Abweisung
§ 18 Abs 1 nö BauO 1996
Die dem Antrag auf Baubewilligung anzuschließende Zustimmung des Grundeigentümers hat schriftlich zu erfolgen.
Abweisung
§ 18 Abs 1 nö BauO 1996
Die dem Antrag auf Baubewilligung anzuschließende Zustimmung des Grundeigentümers hat schriftlich zu erfolgen.