Abweisung
§ 7 Abs 2 tir BauO 1989; § 8 VermG; §§ 4, 7 VermV 1994
Der Verlauf der Grundgrenze ist für die Baubehörde verbindlich im Grenzkataster festgelegt.
Abweisung
§ 7 Abs 2 tir BauO 1989; § 8 VermG; §§ 4, 7 VermV 1994
Der Verlauf der Grundgrenze ist für die Baubehörde verbindlich im Grenzkataster festgelegt.