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Mobiles (Not-) Stromaggregat; Stromerzeugungsanlagen; Ausnahmen vom Anwendungsbereich

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/42bbl 2005, 79 Heft 2 v. 1.4.2005

Abweisung

§ 1 Abs 3 lit c und g tir BauO 1998; Art 7 B-VG

Ein (Not-) Stromaggregat mit einer Leistungskapazität von 24 kW ist eine Stromerzeugungsanlage, die nicht vom Anwendungsbereich der tir BauO 1998 ausgenommen ist.

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