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Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Rauchabzugsverhältnisse; Tiefgarage; Immissionsschutz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2005/4bbl 2005, 26 Heft 1 v. 1.2.2005

§§ 6 Abs 2, 63 nö BauO 1996

Dem Nachbarn kommt kein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass Windströme (= Rauchabzugsverhältnisse) nicht abgeleitet werden. Die Auswirkungen der Benützung eines Wohngebäudes samt Zubehör wie Heizung, Aufzug, Hauskanal und Pflichtstellplätze sind von Nachbarn hinzunehmen.

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