Abweisung
§§ 4 Z 12 und 56, 19, 21 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 33 Abs 6, 41 Abs 3 stmk BauG 1995; § 297 ABGB
Die Herstellung einer entlang der Außenmauer über drei Stockwerke geführten Lüftungsanlage ist eine baubewilligungspflichtige Maßnahme.
Abweisung
§§ 4 Z 12 und 56, 19, 21 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 33 Abs 6, 41 Abs 3 stmk BauG 1995; § 297 ABGB
Die Herstellung einer entlang der Außenmauer über drei Stockwerke geführten Lüftungsanlage ist eine baubewilligungspflichtige Maßnahme.