§§ 60 Abs 1 lit c, 97, 104 Abs 1 S 1, 129 Abs 10 wr BauO
Eine Dacheindeckung mit Dachpappe entspricht nicht einem (hier: im Baukonsens vorgesehenen) Presskiesdach.
Eine Änderung der Dacheindeckung erfordert im Hinblick auf die Feuersicherheit eine vorausgehende Baubewilligung.