Abweisung
§ 30 Abs 1 nö BauO 1976
Da die Bauausführung im Baubewilligungsverfahren nicht verfahrensgegenständlich ist, kommt Nachbarn in dieser Hinsicht auch kein Mitspracherecht zu.
Abweisung
§ 30 Abs 1 nö BauO 1976
Da die Bauausführung im Baubewilligungsverfahren nicht verfahrensgegenständlich ist, kommt Nachbarn in dieser Hinsicht auch kein Mitspracherecht zu.